Damit die Prämie nicht schmerzt

Tipps zum Sparen mit der Krankenkasse

06.10.2011, Schweizer Familie

Wo fange ich mit Sparen an?

Mit der Kontrolle, ob die Unfalldeckung nötig ist. Ist man mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt, wird man automatisch gegen Unfall versichert, auch Lehrlinge und Hilfsarbeiter. Die Abkürzung NBU auf dem Lohnausweis steht für «Nichtbetriebsunfälle». In diesen Fällen kann man auf die Unfalldeckung bei der Krankenkasse verzichten. Man muss dies schriftlich bei der Versicherung beantragen und eine Bestätigung des Arbeitgebers beilegen, wonach man auch in der Freizeit unfallversichert ist. Damit spart man 5 bis 10 Prozent der Krankenkassenprämie.

Was ist der zweite Schritt?

Der Prämienvergleich. Anfang Oktober publiziert das Bundesamt für Gesundheit die neuen Prämien für 2012. In fast allen Zeitungen erscheinen Tabellen, im Internet ist die Orientierung kinderleicht. Auf diesen Seiten werden Sie fündig:

www.comparis.ch, www.vzonline.ch und www.bag.admin.ch

Soll ich einfach das güstigste Angebot nutzen?

Im Prinzip ja. Zumindest bei der Grundversicherung sind die minimalen Leistungen gesetzlich geregelt und sollten damit bei allen Kassen identisch sein. Doch ist man mit der bisherigen Kasse zufrieden und stimmt die neue Prämie einigermassen, darf man ihr ruhig treu bleiben. Entscheidend ist nämlich nicht die Prämie allein, auch der Umgang im Alltag: Wie schnell überweist die Kasse das Geld? Wie einfach ist der Kauf von Medikamenten? Nicht alle Kassen sind gleich kulant. Gerade die billigsten zeigen sich bei «Grenzfällen» oft sperrig. Bei manchen muss man neu in der Apotheke bar zahlen und anschliessend die Quittung samt Rezept einreichen. Das kann teuer werden. Chronisch Kranke sollten darum eine Kasse wählen, die den Medikamentenbezug mit der Versichertenkarte akzeptiert.

Vorsicht bei Telefonverkäufern: Diese arbeiten auf Provision einzelner Kassen und sind fast nie unabhängig.

Übrigens sind die Prämien für die Grundversicherung der Krankenkasse kantonal unterschiedlich. Es gibt zudem pro Kanton bis zu drei Prämienregionen, die ebenfalls unterschiedliche Krankenkassenpräien aufweisen können.

Wie bekomme ich eine Übersicht über die vielen verschiedenen Versicherungsmodelle?

Die Grundversicherung ist obligatorisch, in allen Kassen gleich und verdient im internationalen Vergleich mehr als die Note «genügend». Sie übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Krankheit und Mutterschaft, inkl. Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen oder ärztlich angeordneter Physio- und Psychotherapien. Auch Unfälle sind abgedeckt, sofern sie nicht über den Arbeitgeber versichert sind.

So umfassend diese Grundversicherung ist, ganz billig ist sie nicht mehr. Wer Geld sparen will, muss bereit sein, auf die «freie Arztwahl» zu verzichten. Man schliesst sich einem «Hausarztnetzwerk» oder einer «Gemeinschaftspraxis» an, oft «HMO» genannt. Damit verpflichtet man sich, nicht gleich zum Spezialisten zu gehen, sondern zuerst die Gemeinschaftspraxis aufzusuchen. Innerhalb einer solchen Gruppenpraxis darf man den Arzt wechseln, aber eben nur innerhalb.

Gleich funktionieren «Hausarzt-­Listen-Modelle». Man verpflichtet sich, zuerst immer jenen Arzt aufzusuchen, den man auf der Liste der Kasse ausgewählt hat. Manchmal gibt es auch Telefonmodelle: Bei diesen muss man sich zuerst telefonisch beraten lassen.

Dank solchen Modellen sollte die Prämie um 10 bis 25 Prozent sinken. Angst muss niemand haben: Im Notfall darf man direkt zum nächsten Arzt oder ins nächste Spital. Auch der Frauen-, Augen- oder Kinderarzt darf bei vielen Kassen direkt konsultiert werden.

Wie wähle ich die richtige Franchise?

Es kommt darauf an, ob man krank ist oder eher nicht. Geht man oft zum Arzt, muss man regelmässig teure Medikamente schlucken, steht man unmittelbar vor einer Operation  in all diesen Fällen wählt man sicher die minimale Franchise von 300 Franken. Nur Leute, die sich gesund fühlen und keine Arzt- und Medikamentenkosten über 1800 Franken im Jahr erwarten, dürfen eine höhere Franchise wagen. Damit sinkt die Prämie.

Aber Achtung: Bei der Kalkulation des «Risikos» darf man den sogenannten «Selbstbehalt» nicht vergessen. An den Kosten, die über die Franchise hinausgehen, muss man sich zu 10 Prozent beteiligen. Zum Glück gibt es beim Selbstbehalt eine obere Grenze von 700 Franken im Jahr für Erwachsene. Also zahlt man bei der minimalen Franchise von 300 Franken maximal 1000 Franken selber. Wählt man die maximale Franchise von 2500 Franken, muss man mit 3200 Franken im Jahr rechnen können. Das sollten nur Leute tun, die sich das leisten können.

Wie kündige ich? Wie wechsle ich zu einer HMO? Wie ändere ich die Franchise?

Mit einem eingeschriebenen Brief. Dieser Brief muss spätestens am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eintreffen.

Wie melde ich mich bei der neuen Kasse an?

Ebenfalls mit eingeschriebenem Brief, der Mitte Dezember auf die Post geht. Wichtig ist zu wissen, dass jede Kasse alle Einwohner, ob jung oder alt, gesund oder krank, aufnehmen muss. Aber das gilt nur bei der Grundversicherung.

Brauche ich überhaupt eine Zusatzversicherung?

Zusatzversicherungen sind freiwillig und meist teuer, dafür ist das Angebot vielfältig. Reist man öfter, insbesondere in die USA, kann ein Zusatz nötig sein. Richtig teuer ist die freie Arztwahl im Spital sowie ein 2-Bett-Zimmer (halbprivat) oder ein 1-Bett-Zimmer (privat). Es gibt auch flexible Lösungen. Man entscheidet dann erst beim Spitaleintritt, ob man mehr Komfort wünscht.

Deutlich günstiger sind ambulante Zusatzversicherungen, die meist «im Paket» angeboten werden. Gerade deswegen schaut man besser hin, was zusätzlich versichert wird. Nicht ärztliche Psychotherapien? Alljährliche gynäkologische Kontrollen? Beiträge an Zahnarztkosten? Alexandertechnik? All das kann zwar, muss aber nicht «im ­Paket» einbegriffen sein. Und gewisse Methoden der Komplementärmedizin wie Akupunktur oder Homöopathie sind ohnehin bereits durch die Grundversicherung abgedeckt, sofern sie von einem Arzt ausgeführt werden.

Besonders lohnen kann sich eine Zusatzversicherung für Zahnspangen bei Kindern, allerdings sollte man diese schon in den ersten Lebensjahren abschliessen. Sobald sie drei oder vier Jahre alt sind, wird die Kasse meistens eine Gesundheitsprüfung verlangen.

Darf sie das?

Ja, auch bei Erwachsenen. Bei Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse frei, eine Person aufzunehmen oder eben nicht. Darum müssen die «Bewerber» einen Fragebogen ausfüllen. Die Kasse darf beim Arzt sogar Gutachten einholen. Wer bereits krank ist, kommt nirgends mehr unter. Aus diesem Grund sollte man es sich zweimal überlegen, ­bevor man eine Zusatzversicherung kündigt.

Muss ich, wenn ich bei der Grundversicherung die Kasse wechsle, die Zusatzversicherung «mitnehmen»?

Nein. Aber es entstehen dadurch zusätzliche Umtriebe für die Versicherten. Oft müssen sie Rechnungen kopieren und sowohl an die Grundversicherung als auch an die Zusatzversicherung senden.

Wann habe ich Anspruch auf eine staatliche Prämienverbilligung?

Das hängt von Ihrem Einkommen ab. Zuständig ist meistens die kantonale Ausgleichskasse der AHV, oft «Sozialversicherungsanstalt» (SVA) genannt. Rat kann auch die Gemeindeverwaltung geben.

Illustrationen Anna-Lea Guarisco

weitere Informationen

Das Vermögenszentrum kooperiert mit

den Zeitschriften «Saldo» und «K-Tipp».

Hier werden auch Zusatzversicherungen

bewertet. www.vzonline.ch

Auch der private Vergleichsdienst bietet

Hinweise: www.comparis.ch

Übersicht